Datenschutz für Kinder: Welche Datenspuren hinterlassen Kinder online?
Kinder hinterlassen online viel mehr Datenspuren, als Familien auf den ersten Blick vermuten. Dabei geht es nicht nur um Fotos, Videos oder Beiträge in sozialen Netzwerken. Auch Spiele-Apps, Lernplattformen, Suchanfragen, Smartwatches und vernetzte Spielzeuge können Informationen sammeln. Wer den Datenschutz für Kinder verbessern möchte, sollte deshalb nicht nur auf das achten, was ein Kind bewusst veröffentlicht, sondern auch auf die Daten, die im Hintergrund entstehen.
Kinder werden immer früher digital sichtbar
Datenschutzbehörden weisen schon seit Längerem darauf hin, dass Kinder bereits bei der Nutzung von Smartphones, Tablets, Spielen, Videos und sozialen Medien digitale Spuren hinterlassen. Diese Entwicklung beginnt häufig schon vor der ersten eigenen Internetnutzung: etwa durch Ultraschallbilder, Geburtsanzeigen, Familienfotos, Kita-Apps oder Beiträge der Eltern in sozialen Netzwerken. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stellt deshalb spezielle Informationsangebote für Kinder und Jugendliche bereit.
Später kommen eigene Aktivitäten hinzu. Dazu gehören beispielsweise:
- Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse bei der Kontoerstellung
- Fotos, Videos, Kommentare und Sprachnachrichten
- Suchbegriffe, aufgerufene Videos und angeklickte Beiträge
- Standortdaten und Bewegungsprofile
- Gerätekennungen, IP-Adressen und Nutzungszeiten
- Kontakte, Freundeslisten und Kommunikationsdaten
- Spielstände, Käufe und Interessen
- Daten von Smartwatches, Sprachassistenten oder vernetztem Spielzeug
Nicht jede Datenspur ist automatisch problematisch. Entscheidend ist, welche Informationen miteinander verknüpft werden, wie lange sie gespeichert bleiben und wofür ein Anbieter sie verwendet.
Warum digitale Datenspuren von Kindern besonders sensibel sind
Kinder können häufig noch nicht vollständig einschätzen, welche langfristigen Folgen eine Veröffentlichung oder Datenfreigabe haben kann. Ein scheinbar harmloses Video, ein Benutzername mit Geburtsjahr oder ein öffentlich sichtbares Sporttraining kann mehr verraten als beabsichtigt.
Aus vielen kleinen Angaben können Anbieter oder andere Personen ein detailliertes Bild erstellen: Welche Spiele mag das Kind? Wann ist es online? Wo hält es sich häufig auf? Welche Themen beschäftigen es? Mit wem kommuniziert es? Solche Profile können für personalisierte Inhalte, Produktempfehlungen oder Werbung genutzt werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung misst Daten von Kindern deshalb besonderen Schutz bei. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet, gelten für direkt an Kinder gerichtete Online-Dienste zusätzliche Anforderungen. Die Altersgrenze, bis zu der eine Zustimmung der Eltern erforderlich ist, kann in den EU-Mitgliedstaaten zwischen 13 und 16 Jahren liegen. Informationen über die Datenverarbeitung müssen außerdem klar und für Kinder verständlich formuliert sein.
Auch der Digital Services Act enthält besondere Vorgaben für Minderjährige. Onlineplattformen dürfen Minderjährigen keine Werbung anzeigen, die auf Profiling mit personenbezogenen Daten beruht. Plattformen, die von Minderjährigen genutzt werden können, müssen zudem angemessene Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit treffen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass im Alltag keine Daten mehr gesammelt werden. Eltern sollten sich daher nicht allein auf gesetzliche Vorgaben oder voreingestellte Schutzmechanismen verlassen.
Wo Familien besonders genau hinsehen sollten
Eine zentrale Rolle spielen App-Berechtigungen. Viele Anwendungen fragen nach Zugriff auf Standort, Kamera, Mikrofon, Kontakte, Fotos oder Bluetooth. Manche Zugriffe sind für die gewünschte Funktion notwendig, andere nicht. Eine Taschenlampen-App benötigt beispielsweise normalerweise keinen Zugriff auf Kontakte oder Standort.
Auch kostenlose Spiele und Apps verdienen Aufmerksamkeit. Bezahlt wird dort nicht zwingend mit Geld. Häufig finanzieren sie sich durch Werbung, In-App-Käufe, Nutzungsanalysen oder die Verarbeitung von Daten. Familien sollten deshalb prüfen, wer der Anbieter ist, welche Informationen verlangt werden und ob das Angebot auch ohne Konto genutzt werden kann.
Ein weiterer Bereich ist das sogenannte Sharenting, also das Teilen von Kinderfotos und persönlichen Informationen durch Eltern. Dabei entsteht eine digitale Biografie, auf die das Kind zunächst kaum Einfluss hat. Selbst Beiträge in vermeintlich geschlossenen Gruppen können kopiert, weitergeleitet oder als Screenshot gespeichert werden. UNICEF empfiehlt, die Privatsphäre des Kindes zu respektieren, seine Meinung altersgerecht einzubeziehen und sorgfältig abzuwägen, welche Inhalte veröffentlicht werden.
So können Eltern die Datenspuren ihrer Kinder begrenzen
Ein vollständiges Verschwinden aus der digitalen Welt ist weder realistisch noch notwendig. Sinnvoller ist ein bewusster und sparsamer Umgang mit persönlichen Informationen.
Eltern können gemeinsam mit ihrem Kind regelmäßig die Berechtigungen installierter Apps prüfen. Nicht benötigte Zugriffe sollten deaktiviert werden. Standortfreigaben lassen sich häufig auf die tatsächliche Nutzungsdauer einer App beschränken. Konten sollten möglichst privat eingestellt sein, und Profilnamen müssen nicht den vollständigen Namen oder das Geburtsjahr enthalten.
Bei neuen Angeboten lohnt sich die Frage: Muss dafür wirklich ein eigenes Konto angelegt werden? Sind Geburtsdatum, Telefonnummer oder ein Foto zwingend erforderlich? Gibt es eine datensparsamere Alternative?
UNICEF empfiehlt außerdem, Geräte und Apps aktuell zu halten, Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen, starke Passwörter zu verwenden und nach Möglichkeit eine Mehrfaktor-Authentifizierung einzurichten. Da Anbieter ihre Einstellungen verändern können, sollte die Kontrolle in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Wichtig ist auch das Gespräch mit dem Kind. Datenschutz sollte nicht nur als Verbot vermittelt werden. Kinder können lernen, persönliche Angaben zu erkennen, App-Anfragen zu hinterfragen und vor einer Veröffentlichung zu überlegen, wer einen Inhalt sehen könnte.
Wurden Daten bereits veröffentlicht oder bei einem Anbieter gespeichert, bestehen unter der DSGVO unter anderem Rechte auf Auskunft und unter bestimmten Voraussetzungen auf Löschung. Eltern beziehungsweise Kinder können damit erfragen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und gegebenenfalls deren Entfernung verlangen.
Quellen und Stand des Artikels
Stand dieses Beitrags: 15. Juli 2026.
Verwendet wurden Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, darunter die Übersichtsseite „Basiswissen für Kinder und Jugendliche“, das am 3. Dezember 2021 veröffentlichte Angebot „Pixi Wissen – Was ist Datenschutz?“ sowie die Erläuterungen zu den Rechten auf Auskunft und Löschung. Die herangezogenen BfDI-Seiten enthielten zum Zeitpunkt der Recherche keinen gesondert ausgewiesenen späteren Aktualisierungshinweis.
Ergänzend wurden die Informationen der Europäischen Kommission zu den besonderen Datenschutzvorgaben für Kinder sowie zu den Schutzregeln des Digital Services Act ausgewertet. Berücksichtigt wurden außerdem die am 10. Oktober 2025 veröffentlichten EU-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger sowie praktische Datenschutzhinweise von UNICEF. Die Quellen wurden zuletzt am 15. Juli 2026 abgerufen.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist ein KI-gestützter Überblick und wurde vor der Veröffentlichung von einem Menschen gelesen, aber nicht redaktionell oder fachlich geprüft. Inhalte und Quellen wurden nicht vollständig verifiziert.
